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Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung

Voraussetzungen & Aufgaben – von der Fernwirktechnik bis zum Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.

Ablauf & Aufgaben

In vier Schritten zur Fernsteuerbarkeit

1

Fernwirktechnik

Geeignete Fernwirktechnik auswählen, installieren und in Betrieb nehmen. (z. B. blue’Log, Solar-Log, oder PLEXLOG)

Aufgaben Anlagenbetreiber

  • Beschaffung der Fernwirktechnik und Installation durch Installateur bzw. Dienstleister.

Aufgaben WeShareEnergy

2

VPN-Verbindung

Sichere Verbindung zwischen Ihrer Fernwirktechnik und WeShareEnergy herstellen.

Aufgaben Anlagenbetreiber

  • VPN-Tunnel einrichten.
  • Datenpunktliste bereitstellen.

Aufgaben WeShareEnergy

  • VPN-Zertifikat bereitstellen.
3

Teststeuerung

Wir prüfen die Verbindung und die Steuerbarkeit Ihrer Anlage.

Aufgaben Anlagenbetreiber

  • Bei Bedarf technische Anpassungen vornehmen und die Fehleranalyse unterstützen.

Aufgaben WeShareEnergy

  • Durchführung der Teststeuerung.
4

Nachweis

Der Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber wird erbracht und die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage übernommen.

Aufgaben Anlagenbetreiber

  • Durchgängig stabile (Internet-)Verbindung gewährleisten.

Aufgaben WeShareEnergy

  • Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.
  • Übernahme der Fernsteuerung.

Gut zu wissen

Die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Direktvermarktung gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Andernfalls ist der Netzbetreiber dazu berechtigt, Strafzahlungen zu erheben, die vom Anlagenbetreiber zu tragen sind.

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Noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne an sales@weshareenergy.de.